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Musik am Sonntag ist keine Ruhestörung. Zu diesem Urteil ist das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Klage aus Berlin gekommen. Sonntägliches Musizieren in der eigenen Wohnung, so die Richter, könne nicht als Lärm oder erhebliche Ruhestörung im Sinne der Berliner Lärmschutz- Vorschriften bewertet werden. Aus dem Musikland Deutschland dürfe keine »Ruheoase« werden, in der spielende und musizierende Kinder als Störfaktor gälten, begrüßte Christian Höppner vom Deutschen Musik-Informations-Zentrum die Entscheidung. Musizierende Kinder seien ein Glücksfall für die Gesellschaft.
Robert Fraunholzer, 15.02.2014, RONDO Ausgabe 1 / 2010
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