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N° 1354
20.04. - 01.05.2024

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am 27.04.2024



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Von der Hand in den Mund: Bei vielen Künstlern betreffen Honorarausfälle direkt die Grundversorgung © Pixabay.com

Pasticcio

Hilferufe

Mittlerweile laufen die Projekte und Initiativen, mit denen freie Musiker in konzertlosen Zeiten Coronas finanziell unterstützt werden sollen, auf Hochtouren. So konnte die Kampagne #MusikerNothilfe der Deutschen Orchester-Stiftung gerade vermelden, dass mittlerweile rund 1 Million Euro gespendet wurden. Was bedeutet, dass immerhin bereits jetzt 2500 Antragsteller mit 400 Euro Soforthilfe rechnen dürfen. Aber auch für die freie Clubszene, die seit Wochen brachliegt, gibt es offizielle helfende Hände. Die Stadt Hamburg beispielsweise hat aus ihrem 25 Millionen umfassenden Kulturhilfsfonds jetzt 1,5 Millionen Euro für die örtlichen Musikclubs freigegeben. Und ebenfalls von der Hamburger Elbphilharmonie gibt es vorbildliche Nachrichten. Auf Initiative von HamburgMusik, dem NDR und der Konzertdirektion Dr. Rudolf Goette wurde der „Elbphilharmonie Hilfsfonds“ gegründet. Zweck ist die Unterstützung von freiberuflichen Musikern, Musikpädagogen sowie Bühnenkünstlern, die von den Konzertabsagen in der Elbphilharmonie und in der Laeiszhalle während des Corona-bedingten Schließzeitraums betroffen sind. Die höchste Fördersumme beträgt da 2.500 Euro. „Ich freue mich sehr, dass wir diesen Hilfsfonds so schnell und unbürokratisch gemeinsam auf den Weg gebracht haben“, so Christoph Lieben-Seutter, seines Zeichens Generalintendant der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle.
Schnell und unbürokratisch – diese beiden Begriffe tauchten in den letzten Wochen immer auch bei Mitteillungen des Bundes und der Länder auf. Dann nämlich, wenn es um die finanzielle Soforthilfe für freiberufliche und solo-selbstständige Kunstschaffende geht. Schnell und unbürokratisch kann man da die entsprechenden Anträge stellen. Doch laut der „Allianz der Freien Künste“ sollten die Fördermaßnahmen unbedingt noch einmal überarbeitet werden. So melden die Mitgliedsverbände übereinstimmend, dass die Soforthilfe des Bundes bei den zahlreichen Freiberuflern, Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen nur sehr eingeschränkt greift. „Das liegt zum einen an fehlenden Bundesvorgaben zur Anerkennung anteiliger Lebenskosten als betriebliche bzw. erwerbsmäßige Kosten sowie zum anderen auch daran, dass die Länder Verwaltungsspielräume eher zum Nachteil der frei¬schaffenden Künstlerinnen und Künstler auslegen.“ Zwar werden bei Soforthilfen laufende Betriebskosten wie Mieten für Ateliers, Arbeits- und Probenräume anerkannt. Persönliche Lebenshaltungskosten, die insbesondere bei freiberuflichen und solo-selbstständigen Kunstschaffenden im Wesentlichen auch unternehmerische Kosten sind, werden in den meisten Bundesländern jedoch kategorisch ausgeschlossen. „Freiberuflich tätige Kunstschaffende werden auf diese Weise systematisch in die Grundsi¬cherung gedrängt“, so die „Allianz der Freien Künste“´. Daher fordert man nachvollziehbar: „Die Mittel müssen auch für die tatsächliche Existenzsicherung verwendet werden dürfen. Jetzt!“

Guido Fischer



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