Startseite · Oper & Konzert · Pasticcio
Musik am Sonntag ist keine Ruhestörung. Zu diesem Urteil ist das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Klage aus Berlin gekommen. Sonntägliches Musizieren in der eigenen Wohnung, so die Richter, könne nicht als Lärm oder erhebliche Ruhestörung im Sinne der Berliner Lärmschutz- Vorschriften bewertet werden. Aus dem Musikland Deutschland dürfe keine »Ruheoase« werden, in der spielende und musizierende Kinder als Störfaktor gälten, begrüßte Christian Höppner vom Deutschen Musik-Informations-Zentrum die Entscheidung. Musizierende Kinder seien ein Glücksfall für die Gesellschaft.
Robert Fraunholzer, 15.02.2014, RONDO Ausgabe 1 / 2010
Im Norden verwurzelt
Die Geigerin sucht nach den Schnittstellen zwischen klassischer Musik und der Volksmusik ihrer […]
zum Artikel
Beethovens Blase
Das Cuarteto Casals gehört zu den „Big Five“ der internationalen Streichquartette. Und jetzt […]
zum Artikel
Wenn in den 1840er Jahren Damen aus gutem Hause plötzlich außer Rand und Band waren, ahnte man: […]
zum Artikel