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Blindes Vertrauen: #MeeToo zieht in der Klassik jetzt Gerichtsurteile nach sich (c) pixabay.com
Im Zuge der #metoo-Debatte kommen auch in der Klassik-Branche immer wieder neue Fälle der sexuellen Gewalt und Belästigung ans Licht. So muss sich gerade in Nürnberg ein Opernensemblemitglied des örtlichen Staatstheaters wegen diverser schwerer und schwerster Übergriffe und Straftaten gegenüber Gesangsschülerinnen verantworten. Diese Anklage unterscheidet sich aber trotzdem von all den anderen Beschuldigungen und Anzeigen, die nun schon seit geraumer Zeit für Schlagzeilen sorgen. Denn bei all den prominenten Fällen haben namhafte Musiker wohl ihre Machtposition ausgenutzt und sind – neudeutsch gesprochen – übergriffig geworden. Der aktuellste Aufreger aus dem internationalen Klassik-Jetset entspinnt sich rund um den spanischen Startenor Plácido Domingo. Seit August machen die Vorwürfe die Runde, dass Domingo immer wieder Frauen belästigt haben soll. Dementsprechend wird auch beruflich die Luft für ihn dünner. So haben in den USA Opern- und Konzerthäuser geplante Auftritte mit ihm gecancelt. Außerdem hat Domingo seine Zusammenarbeit mit der New Yorker MET aufgekündigt sowie seinen Job als Chef der Oper in Los Angeles niedergelegt. In Europa hingegen hält man ihm weiterhin die Treue. So wurde Domingo jüngst bei den Salzburger Festspielen kräftig bejubelt.
Die MET spielt auch beim zweiten Fall eine nicht gerade kleine Rolle. So kündigte das Opernhaus 2018 ihrem langjährigen Chefdirigenten James Levine, nachdem man herausgefunden hatte, dass er über viele Jahre junge Künstler unter Druck gesetzt und sexuell ausgenutzt hat. Nachdem das juristische Wettrüsten zunächst einen millionenschweren Rechtstreit zwischen den Parteien anzubahnen drohte, hat man sich inzwischen doch noch außergerichtlich geeinigt. Vor dem Bundesgerichtshof ist hingegen der momentan in Deutschland prominenteste Casus gelandet. Und der BGH hat jetzt geurteilt, dass der ehemalige Rektor der Münchner Musikhochschule und Pianist Siegfried Mauser wegen sexueller Nötigung in drei Fällen ins Gefängnis muss. Auf zwei Jahre und neun Monate wird sich die Haftstrafe belaufen – wenn Mauser mit seinem Anwalt nicht doch noch Erfolg mit ihrer Beschwerde haben, die sie beim Bundesverfassungsgericht einzulegen gedenken.
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