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20. - 28.04.2024

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am 27.04.2024



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Fluginstrument: Wohl dem, der Piccoloflöte gelernt hat (c) travelsort.com

Pasticcio

Über den Wolken

Kürzlich hat es nun auch Carrie Miller erwischt. Die amerikanische Cello-Studentin wollte eigentlich nur nach einem Kurztrip in Kalifornien wieder zurück nach Tallahassee fliegen. Und kaum war sie gelandet, bekam sie ihr Instrument vom Gepäckpersonal in einem erbärmlichen Zustand zurück. Als sie ihren Cellokasten aufmachte, blickte sie auf lauter Kleinholz. Ähnliche Schrecksekunden mussten inzwischen zahllose vielfliegende Musiker durchleiden. Nur weil sie bei einer Fluggesellschaft gelandet waren, bei der der Service in Sachen „Instrumententransport“ nicht gerade großgeschrieben wird. Trotzdem hat sich über die Jahre vieles verbessert. Inzwischen ist es selbst bei Billigfliegern eigentlich kein Problem mehr, etwa seine Geige als Handgepäck mitzunehmen. Und fürs Cello gibt es die Möglichkeit, zu günstigen Tarifen den Platz neben sich zu buchen.
Für Instrumente dagegen – so etwa die Fluggesellschaft „Easyjet“ in ihren aktuellen Transportrichtlinien –, „die größer als ein Cello sind (z.B. Kontrabässe oder Harfen), besteht nicht die Möglichkeit der Buchung eines Sitzplatzes, da diese Instrumente zu groß und zu schwer sind“.
Während es in Europa aber immer noch keine einheitlichen und verbindlichen Regelungen unter den Airlines gibt, ist man in den USA weiter. 2012 verabschiedete der US-amerikanische Kongress ein neues Gesetz für die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA, mit dem ein einheitlicher nationaler Rahmen für das Mitführen von Musikinstrumenten in Flugzeugen geschaffen wurde. „Das ist eine wichtige Neuigkeit für Berufsmusiker/innen in den USA und Kanada, die ihr Werkzeug, nämlich ihr Musikinstrument, auf Linienflügen mitführen,“ so damals der Präsident der US-amerikanischen Musikergewerkschaft AFM.
Da sich aber anscheinend nicht jede Airline an die Regelungen hält, hat nun die weltweit operierende Musikergewerkschaft FIM (Internationale Musikerföderation) Stichproben gemacht. Und als beste Fluggesellschaft hat sich Air Canada entpuppt – weshalb sie auch jetzt mit dem „FIM Airline of Choice Award 2017“ ausgezeichnet worden ist.
Benoît Machuel, der FIM-Generalsekretär, zur Begründung: „Air Canada geht viel weiter, als das, was gemäß FAA-Regelungen von den Fluggesellschaften in den USA verlangt wird, da für den zweiten Sitz, der für ein großes Musikinstrument gebucht werden muss, nur der halbe Preis berechnet und den Musikern/innen und ihren Instrumenten bevorzugtes Einsteigen angeboten wird. Die Unternehmenspolitik von Air Canada gegenüber Musikern/innen ist unserer Meinung nach beispielhaft.“ Ob diese Einschätzung aber auch die Musiker der Kremerata Baltica teilen werden? Als man nämlich Anfang des Jahres von New York nach Toronto eben mit Air Canada fliegen wollte, kam es zu einer kleinen, bösen Überraschung für die Cello-Fraktion. Obwohl bei der Buchung alle Zusatzplätze für die Celli bestätigt worden waren, wurde den Musikern beim Check-In mitgeteilt, dass es zur Firmenpolitik gehört, nicht mehr als ein Cello pro Flug mitzunehmen. Und so kam es, wie es kommen musste: alle vier Musiker hoben nach entsprechender Wartezeit in vier verschiedenen Flugzeugen ab. Da dazu aber keine weiteren Meldungen vorliegen, scheinen sie bzw. ihre Instrumente allesamt wohlbehalten in Toronto angekommen zu sein. Ist ja auch schon ein Erfolg.

Guido Fischer



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