Startseite · Klartext · Pasticcio
Herzlichen Glückwunsch! Jetzt kann man wieder Singen ohne zu zahlen.
Selbst die unnachgiebigsten Verfechter der deutschen Sprachkultur werden diesen Top-Hit Nr. 1 unter den internationalen Geburtstagsliedern schon einmal gesungen haben – „Happy Birthday to You“! Doch wohl nur die Allerwenigsten werden sich dabei gefragt haben: Besitzt irgendjemand eigentlich das Urheberrecht von diesem Song, das einem sofort Geld in die Kasse spült, wenn irgendwo auf der Welt damit zur musikalischen Gratulation angesetzt wird? Und ja, wirklich: seit 1988 besitzt der amerikanische Medienkonzern Warner die Rechte darauf und kassierte bisher fleißig ab, wenn „Happy Birthday“ bei offiziellen oder zu kommerziellen Anlässen geschmettert wurde. Über rund 1,8 Millionen Euro im Jahr konnte sich der Konzern so freuen. Doch damit ist ab sofort Schluss. Ein Bundesgericht in Los Angeles hat gerade verkündet, dass der Musikriese Warner kein gültiges Urheberrecht an dem kompletten Lied besitzt, sondern lediglich an diversen Klavierversionen. Damit sind eigentlich auch alle in den ganzen Jahren und Jahrzehnten geflossenen Lizenzgebühren zu Unrecht eingetrieben worden.
Ausgelöst hatte diesen Streit die Klage einer Filmemacherin, die einen Dokumentarfilm über die Wurzeln von „Happy Birthday to You“ drehen wollte. Und kurioserweise hatte ihr Chef sie noch gewarnt: „Nimm das Geburtstagslied nicht auf, sonst musst du dafür zahlen!" Tatsächlich musste die Filmemacherin prompt 1500 Dollar berappen. Nachdem sie jedoch einen erhellenden Artikel eines Rechtswissenschaftlers gelesen hatte, der erhebliche Zweifel an dem Nutzerlizenz besaß, zog sie in L.A. vor den Kadi!
Der Song entstand übrigens bereits 1893. Damals komponierte die Musikerin Mildred Hill aus Kentucky zusammen mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty, das Lied, das ursprünglich „Good Morning to You“ („Ich wünsche dir einen Guten Morgen“) hieß. Robert H. Coleman fügte dem Lied 1924 eine zweite Strophe hinzu, die heute als das bekannte Geburtstagslied gesungen wird.
Und wie schaut es eigentlich in Deutschland mit der lukrativen Einnahmequelle namens „Happy Birthday“ aus? Offiziell ist das Lied laut der Verwertungsgesellschaft Gema noch bis Ende 2016 geschützt. Aber schon jetzt prüft man, welches Echo das US-Urteil hier auslösen könnte.
Proben, Pleiten und Premieren: Höhepunkte in Oper und Konzert
Ein Ausflug zu den niederländischen und belgischen Nachbarn ist immer lehrreich, und verweist […]
zum Artikel
Zeitlose Anmut und Eleganz
Der französische Cembalist und Dirigent ist fasziniert vom Barockkomponisten François Couperin […]
zum Artikel
Ihre Wochenempfehlung der RONDO-Redaktion
An dieser Stelle finden Sie Inhalte eines Drittanbieters, die Sie mit einem Klick anzeigen lassen können.
Mit dem Laden des Audioplayers können personenbezogene Daten an den Dienst Spotify übermittelt werden. Mehr Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Zwischen den Welten: Eine Ausnahmeerscheinung in jeder Hinsicht war er, dieser Joseph Bologne, Chévalier de Saint-Georges. Geboren als Sohn eines französischen Adeligen und dessen senegalesischer Haussklavin, musste er bereits als Kleinkind aus Guadeloupe nach Frankreich fliehen. Sein Vater hatte im Duell einen anderen Mann getötet und fürchtete, dass seine Sklavin und sein Sohn als Teil seines Besitzes arretiert und versteigert werden könnten. So erwirkte seine Frau Élisabeth die […] mehr